Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der cloudbasierten Software „Mia Sustain“ (nachfolgend „Software“) durch die Silbury Deutschland GmbH, Fichtenstraße 20, 90763 Fürth (nachfolgend „Silbury“) und ihre Kunden (nachfolgend „Nutzer“).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Mit Abschluss des Online-Registrierungs- und Bestellprozesses akzeptiert der Nutzer diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn Silbury ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Begriffsbestimmungen:
- Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die sich registriert oder für die Nutzung der Software ein Nutzerkonto eingerichtet wird.
- Organisation: Zusammenfassung mehrerer Nutzer (z. B. Mitarbeiter eines Unternehmens) unter einem Kundenkonto.
- Self-Service-Nutzer: Nutzer, der die Software ohne individuelle Einrichtung, Beratung oder Projektleistungen von Silbury nutzt.
- Abonnement (Subscription): Nutzungsmodell mit wiederkehrender Zahlung für die Nutzung der Software.
- Testphase: Zeitlich begrenzte, in der Regel kostenlose oder vergünstigte Nutzung der Software zu Testzwecken.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Silbury stellt dem Nutzer eine cloudbasierte Softwarelösung (Software-as-a-Service, SaaS) zur Verfügung, mit der insbesondere Nachhaltigkeitsberichte gemäß relevanten Standards erstellt, verwaltet und exportiert werden können. Die Software unterstützt den Nutzer bei der Erstellung von Berichten gemäß einschlägigen Standards (z. B. VSME-Standard, CSRD-bezogene Regelwerke, weitere Berichtsstandards). Silbury garantiert jedoch nicht, dass die mit der Software erstellten Berichte in jedem Einzelfall sämtliche gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Anforderungen des Nutzers erfüllen.
2.2 Die Nutzung erfolgt im Self-Service-Modell über eine Weboberfläche. Eine individuelle Einrichtung, Anpassung, Customizing, Programmierung oder Beratung ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
2.3 Die genaue Funktionalität und der Leistungsumfang der Software ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website von Silbury oder aus einer ggf. ergänzend vereinbarten Leistungsbeschreibung (z. B. Angebot/Order Form).
2.4 Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Konformität der mit der Software erstellten Berichte und sonstigen Inhalte, einschließlich der Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und berufsrechtlicher Pflichten (z. B. im Zusammenhang mit der CSRD oder sonstigen Nachhaltigkeits- und Berichtspflichten).
2.5 Die Software enthält Funktionen, die auf Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) beruhen und dem Nutzer insbesondere Vorschläge, Bewertungen, Textentwürfe oder Ausfüllhilfen für Nachhaltigkeitsberichte und verwandte Dokumente bereitstellen können.
2.6 Die über die Software bereitgestellten Inhalte – insbesondere KI-basierte Vorschläge, Bewertungen, Textentwürfe und Ausfüllhilfen – stellen keine Rechts-, Steuer-, Bilanzierungs-, Prüfungs- oder sonstige fachliche Beratung dar. Sie basieren auf automatisierten Auswertungen und allgemein gehaltenen Modellen und können eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Personen nicht ersetzen.
2.7 Der Nutzer ist verpflichtet, die von der Software generierten oder vorgeschlagenen Inhalte vor ihrer Verwendung intern oder extern (z. B. im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten, Offenlegungen oder behördlicher Kommunikation) auf Sachrichtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und eigenverantwortlich freizugeben.
2.8 Silbury übernimmt keine Haftung dafür, dass die von der Software generierten Vorschläge oder Inhalte im Einzelfall ausreichend, richtig oder vollständig sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Silbury vorliegt. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich im Übrigen nach § 9 dieser AGB.
3. Vertragsschluss und Benutzerkonto
3.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt zustande, wenn der Nutzer den Online-Registrierungs- und Bestellprozess auf der Website von Silbury durchläuft, die gewünschte Subscription auswählt, die für den Vertrag erforderlichen Daten eingibt, diese AGB akzeptiert und den Bestellvorgang durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche (z. B. „Jetzt abonnieren“) abschließt. Die Abrechnung erfolgt über den eingebundenen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Payments Europe Ltd., Irland).
3.2 Nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Nutzer Zugang zu einem Benutzerkonto. Die Zugangsdaten sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zum Benutzerkonto erhalten.
3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Silbury unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Benutzerkontos oder der Zugangsdaten vorliegen.
3.4 Silbury ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Nutzer gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder wenn ein Missbrauchsverdacht besteht. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verstoß bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.
3.5 Eine Registrierung und Nutzung der Software ist nur volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen oder entsprechend autorisierten Mitarbeitern von Unternehmen oder Organisationen gestattet.
4. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Wartung
4.1 Silbury stellt die Software über das Internet auf Servern eines von Silbury beauftragten Dienstleisters (z. B. Heroku / Salesforce Ireland Ltd. oder andere vergleichbare Anbieter) bereit. Der Zugriff erfolgt browserbasiert über die von Silbury mitgeteilte URL.
4.2 Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website von Silbury bzw. aus einer ggf. ergänzend schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Silbury ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder zu entfernen, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist und der wesentliche Gesamtfunktionsumfang erhalten bleibt.
4.3 Silbury gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Bereitstellung der Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Silbury liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Drittanbietern), eingeschränkt ist.
4.4 Silbury ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Wartungsarbeiten, Updates und Anpassungen an der Software durchzuführen. Soweit möglich, wird Silbury planbare Wartungsfenster, insbesondere wenn es zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen kann, rechtzeitig vorab ankündigen. Angekündigte Wartungsfenster gelten als vertragsgemäße Nichtverfügbarkeit und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nach Ziffer 4.3 nicht berücksichtigt. Notfall-Wartungen können auch ohne Vorankündigung durchgeführt werden, soweit dies aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist.
4.5 Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht nur, soweit dies in einem gesondert abgeschlossenen Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich vereinbart ist. Schadensersatzansprüche oder Service-Gutschriften werden nur gewährt, wenn dies im SLA ausdrücklich vorgesehen ist.
5. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Nutzers
5.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dieser AGB sowie etwaiger ergänzender vertraglicher Vereinbarungen zu nutzen.
5.2 Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, Daten und Informationen verantwortlich, die er in die Software eingibt, dort speichert, verarbeitet oder über die Software übermittelt. Dies umfasst insbesondere Unternehmensdaten, personenbezogene Daten und Berichts- bzw. Nachhaltigkeitsinformationen.
5.3 Der Nutzer sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligungen, gesetzliche Erlaubnistatbestände, vertragliche Berechtigungen) zur Verarbeitung der in der Software verwendeten Daten verfügt. Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, soweit Silbury Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet.
5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf sein Benutzerkonto und die in der Software gespeicherten Daten zu verhindern (z. B. sichere Passwörter, Berechtigungskonzepte, regelmäßige Passwortänderungen, sorgfältiger Umgang mit Zugangsdaten).
5.5 Der Nutzer ist verpflichtet, seine in der Software verarbeiteten Daten, Berichte und sonstigen Inhalte in seinem eigenen Verantwortungsbereich regelmäßig und dem jeweiligen Risiko angemessen zu sichern, etwa durch geeignete Export- und Archivierungslösungen. Silbury führt zur Sicherstellung der Systemverfügbarkeit regelmäßige technische Backups der produktiven Systeme durch. Diese Backups dienen ausschließlich der Wiederherstellung des Systembetriebs nach Störungen und ersetzen nicht die Pflicht des Nutzers, eine eigenständige, an seinen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen ausgerichtete Datensicherung vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gesondert vereinbart wurde.
5.6 Der Nutzer wird Silbury unverzüglich informieren, wenn Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Verdachtsmomente einer missbräuchlichen Nutzung der Software auftreten.
5.7 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Nutzung der Software und die damit verbundene Datenverarbeitung in dem Land, in dem er die Software einsetzt, den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Silbury übernimmt keine Haftung für eine rechtswidrige Nutzung der Software durch den Nutzer. Der Nutzer stellt Silbury von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Nutzer beruhen.
6. Zahlungsbedingungen, Laufzeit, Verlängerung und Testphase
6.1 Die Nutzung der Software erfolgt gegen wiederkehrende Vergütung im Rahmen eines Abonnements (Subscription). Die Höhe der Vergütung, der jeweilige Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich, jährlich) sowie die Zahlungsart (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) ergeben sich aus dem Bestellprozess bzw. der Leistungsbeschreibung.
6.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
6.3 Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Nutzer ermächtigt Silbury bzw. den Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
6.4 Das Abonnement beginnt mit dem im Bestellprozess angegebenen Datum bzw. unmittelbar mit der Freischaltung der Software für den Nutzer und läuft für den jeweils vereinbarten Mindestvertragszeitraum (z. B. ein Monat, ein Jahr). Es verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern es nicht fristgerecht zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
6.5 Die Kündigung des Abonnements durch den Nutzer kann, sofern im Bestellprozess nicht anders beschrieben, über die entsprechenden Funktionen im Benutzerkonto oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@silbury.com) erfolgen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, sofern keine abweichende Regelung getroffen ist.
6.6 Gerät der Nutzer mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Silbury berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Die Pflicht des Nutzers zur Zahlung bleibt während der Sperrung bestehen.
6.7 Silbury kann dem Nutzer eine kostenlose oder vergünstigte Testphase anbieten. Dauer und Umfang der Testphase ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder im Bestellprozess. Nach Ablauf der Testphase wird die Nutzung nur dann kostenpflichtig fortgesetzt, wenn der Nutzer ausdrücklich in ein kostenpflichtiges Abonnement einwilligt (z. B. durch Auswahl eines Tarifs und Abschluss des Bestellvorgangs).
6.8 Silbury ist berechtigt, die Preise für laufende Abonnements mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume angemessen anzupassen. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Preisänderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisänderung als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Silbury den Nutzer in der Mitteilung hinweisen. Widerspricht der Nutzer, läuft der Vertrag bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu den bisherigen Konditionen und endet automatisch mit dessen Ablauf.
6.9 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Nutzer trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung von Vergütungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, oder
- der Nutzer die Software missbräuchlich oder in erheblichem Maße vertragswidrig nutzt und diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht einstellt.
7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1 Silbury verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers und seiner Nutzer ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie gemäß der auf der Website von Silbury abrufbaren Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung.
7.2 Soweit Silbury personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der jeweils gültige AVV ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung und wird dem Nutzer in geeigneter Form (z. B. als Download während des Bestellprozesses) zur Verfügung gestellt.
7.3 Die von Silbury umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der im Auftrag verarbeiteten Daten ergeben sich aus einem gesonderten Dokument (z. B. TOMs Stand 12/2025), das Bestandteil des AVV ist.
7.4 Eine Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern außerhalb der EU/EWR erfolgt nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere unter Verwendung geeigneter Garantien wie den EU-Standardvertragsklauseln (SCC), sofern kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt.
7.5 Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software und ist verpflichtet, die Nutzung der Software datenschutzkonform zu gestalten. Dazu gehört insbesondere:
- die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen,
- Informationspflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen,
- erforderliche Einwilligungen einzuholen, falls nötig,
- Betroffenenrechte zu gewährleisten.
8. Störungen, Support und Wartung
8.1 Silbury ist bemüht, den störungsfreien Betrieb der Software sicherzustellen, kann dies jedoch nicht in jeder Situation garantieren.
8.2 Der Nutzer hat erkannte Störungen, Fehler oder Beeinträchtigungen der Software unverzüglich an Silbury zu melden, idealerweise mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (z. B. per E-Mail an info@silbury.com).
8.3 Silbury wird technische Störungen nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten und Prioritäten so schnell wie möglich beheben. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder Fehlerklassen besteht nur, wenn dies in einem gesonderten SLA vereinbart wurde.
8.4 Wartungsarbeiten, Updates und Verbesserungen können die Verfügbarkeit der Software vorübergehend beeinträchtigen. Silbury wird solche Maßnahmen nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchführen und den Nutzer vorab informieren, sofern dies planbar und zumutbar ist.
9. Haftung
9.1 Silbury haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Silbury, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Silbury, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Silbury nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Silbury auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für den Verlust von Daten besteht nur, soweit der Nutzer seine Daten in anwendungsadäquatem Umfang gesichert hat, sodass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Fall einer haftungsbegründenden Datenlöschung oder eines Datenverlusts haftet Silbury daher nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich ist.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Garantien, die ausdrücklich als solche bezeichnet werden, bleiben unberührt.
9.5 Im Übrigen ist die Haftung von Silbury im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haftet Silbury nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, es sei denn, es liegt einer der in Ziffer 9.1 genannten Fälle vor oder Silbury hat ausnahmsweise eine entsprechende Garantie übernommen.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Silbury.
10. Gewährleistung
10.1 Silbury gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung funktioniert.
10.2 Der Nutzer hat erkannte Mängel der Software Silbury unverzüglich schriftlich (z. B. per E-Mail an info@silbury.com) mitzuteilen und den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben.
10.3 Silbury wird berechtigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Silbury ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung (z. B. Bugfix, Update) oder durch Bereitstellung eines zumutbaren Workarounds zu beseitigen.
10.4 Silbury übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit unterbrechungs- und fehlerfrei oder in Kombination mit sämtlichen vom Nutzer eingesetzten Hard- und Softwaresystemen genutzt werden kann. Vorübergehende Beeinträchtigungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Silbury liegen (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze), begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
10.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Silbury für anfängliche Mängel der Software gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
10.6 Im Übrigen gelten für etwaige Schadensersatzansprüche die Haftungsregelungen in § 9.
11. Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende
11.1 Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem im Bestellprozess gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich, jährlich) und beginnt mit Freischaltung der Software für den Nutzer. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, sofern er nicht fristgerecht durch eine der Parteien gekündigt wird (vgl. § 6).
11.2 Die ordentliche Kündigung des Vertrags bzw. des jeweiligen Abonnements durch den Nutzer kann über die im Benutzerkonto vorgesehene Funktion oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@silbury.com) erfolgen. Die Kündigung wirkt jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.
11.3 Silbury ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, insbesondere wenn
- der Nutzer trotz Mahnung und Fristsetzung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist, oder
- der Nutzer gegen wesentliche Vertragsbestimmungen dieser AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
11.4 Nach Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang des Nutzers zur Software mit Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine in der Software gespeicherten Daten, Berichte und sonstigen Inhalte rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren und anderweitig zu sichern.
11.5 Silbury ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, Daten des Nutzers vorzuhalten oder bereitzustellen, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder im Einzelfall wurde eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Personenbezogene Daten werden gemäß den in der Datenschutzerklärung und im AVV geregelten Löschfristen gelöscht oder anonymisiert.
11.6 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für angebrochene Abrechnungszeiträume erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nicht ein technischer Mangel der Software vorliegt, der im Verantwortungsbereich von Silbury liegt und die Nutzung der Software erheblich beeinträchtigt, oder sofern nicht eine anderweitige vertragliche Vereinbarung besteht.
12. Geistiges Eigentum, Systematik und Lizenz
12.1 Sämtliche Rechte an der Software, der zugrunde liegenden Systemarchitektur, dem Quell- und Objektcode, den von Silbury bereitgestellten Inhalten, Templates, Berichtslogiken, Textbausteinen, Datenmodellen, Grafiken, Benutzeroberflächen, Logos sowie sonstigen urheber- oder kennzeichenrechtlich geschützten Inhalten (nachfolgend zusammen „Werke“) stehen ausschließlich Silbury oder deren Lizenzgebern zu.
12.2 Der Nutzer erhält für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software und die darüber bereitgestellten Werke im Rahmen seines Geschäftsbetriebs und ausschließlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken zu nutzen.
12.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, mittels Reverse Engineering zu untersuchen oder in anderer Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, eine solche Handlung ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich erlaubt.
12.4 Jegliche systematischen Ansätze, Methoden, Modelle, Algorithmen, Bewertungslogiken, Fragenkataloge, Prozesse und sonstige konzeptionelle Inhalte, die dem Nutzer im Rahmen der Software zur Verfügung gestellt werden oder über diese zugänglich sind (nachfolgend „Systematik und Prozesse“), sind geistiges Eigentum von Silbury oder deren Lizenzgebern. Der Nutzer darf die Systematik und Prozesse ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software für eigene Unternehmenszwecke einsetzen.
12.5 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung der Systematik und Prozesse außerhalb der Software – insbesondere zur Entwicklung oder dem Angebot eigenständiger Softwarelösungen, Beratungs- oder Reporting-Dienstleistungen, die die Systematik und Prozesse nachbilden oder im Wesentlichen auf diesen beruhen – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Silburyunzulässig.
12.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Nutzung der Software bekannt werdenden vertraulichen Informationen sowie die Systematik und Prozesse vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sie nur in dem Umfang offenzulegen, wie dies zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist.
12.7 Verletzt der Nutzer Rechte von Silbury oder deren Lizenzgebern an der Software, den Werken oder den Systematik und Prozessen, ist Silbury berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software ganz oder teilweise zu sperren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12.8 Silbury ist berechtigt, den Namen und das Logo des Nutzers während der Vertragslaufzeit als Referenz (z. B. auf der Website oder in Präsentationen) zu verwenden, sofern der Nutzer dem nicht in Textform widerspricht. Ein solcher Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
12.9 Kundendaten und erzeugte Inhalte
12.9.1 An den vom Nutzer in die Software eingestellten Daten sowie an den mit der Software erzeugten Berichten, Auswertungen und sonstigen Inhalten (zusammen „Nutzerinhalte“) verbleiben sämtliche Rechte beim Nutzer.
12.9.2 Silbury erhält lediglich das für die Durchführung dieses Vertrags erforderliche einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Nutzerinhalten, um diese zu speichern, zu sichern, anzuzeigen, zu verarbeiten und – soweit vereinbart – zu exportieren.
12.9.3 Soweit Silbury Nutzerinhalte anonymisiert oder aggregiert, um diese zu statistischen Zwecken, zur Weiterentwicklung der Software oder zur Erbringung von Benchmarking-Funktionen zu nutzen, erfolgt dies ausschließlich in einer Form, in der kein Rückschluss auf den Nutzer oder einzelne betroffene Personen möglich ist, und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Regelungen und dem AVV.
13. KI-Lösungen und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
13.1 Einsatz von KI-Funktionen (Azure OpenAI)
Mia Sustain nutzt für bestimmte Funktionen innerhalb unserer digitalen Angebote (insbesondere in der App) Künstliche Intelligenz (KI). Hierfür verwenden wir Azure OpenAI (Microsoft). Die Verarbeitung erfolgt – soweit von uns konfiguriert – in Rechenzentrumsregionen innerhalb der EU, insbesondere Schweden.
13.2 Art der Datenverarbeitung (keine freien Nutzereingaben)
Unsere KI-Funktionen werden in einigen Fällen über vordefinierte Prozesse ausgelöst (z. B. durch einen Button-Klick, um Vorschläge zu generieren). Dabei gilt:
- Nutzer geben keine freien Prompts in die KI ein und haben keinen direkten Einfluss auf den konkreten API-Input.
- Die an Azure OpenAI gesendeten Inhalte bestehen aus von uns vordefinierten Prompts sowie – je nach Funktion – aus kontextbezogenen Informationen, die zur Generierung der Vorschläge erforderlich sind.
- Die KI-Ausgabe wird von uns technisch gefiltert und aufbereitet; Nutzer sehen in der Regel nicht die vollständige Roh-Ausgabe, sondern eine kuratierte Darstellung (z. B. ausgewählte Vorschläge).
Je nach Inhalt der verwendeten Kontextinformationen kann es sich dabei auch um personenbezogene Daten handeln.
13.3 Protokollierung/Tracking in unserer Datenbank
Zur Analyse, Qualitätssicherung, Fehlerdiagnose, Missbrauchsprävention sowie zur Weiterentwicklung unserer Funktionen protokollieren wir bestimmte KI-Aufrufe in unserer Datenbank. Dabei können – abhängig von der jeweiligen Funktion – insbesondere gespeichert werden:
- die von uns verwendeten (vollständigen) System-Prompts,
- technische Metadaten (z. B. Zeitstempel, Feature/Use Case, Statuscodes),
- sowie ggf. die (gefilterten oder vollständigen) KI-Antworten bzw. relevante Ergebnisbestandteile.
Wichtig: Wir speichern hierbei keine vom Nutzer frei formulierten Eingaben, da solche freien Nutzereingaben für diese KI-Funktionen nicht vorgesehen sind.
Rechtsgrundlage ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Sicherstellung eines stabilen, sicheren und qualitativ hochwertigen Betriebs sowie an der Produktanalyse/-verbesserung) und – sofern die Verarbeitung zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
13.4 Auftragsverarbeitung / Empfänger / Drittlandtransfer
Für die Bereitstellung der KI-Funktionen setzen wir Microsoft (Azure OpenAI) als Dienstleister ein. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) auf Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen.
Sofern im Einzelfall eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine etwaige Übermittlung nur unter Beachtung der Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU‑Standardvertragsklauseln und zusätzliche Schutzmaßnahmen).
13.5 Kein Training mit Kundendaten
Wir verwenden Daten aus der Nutzung unserer KI-Funktionen nicht für ein eigenes Training von KI-Modellen. Soweit für Azure OpenAI vertraglich/technisch vorgesehen, werden die übermittelten Daten zudem nicht zur Weiterentwicklung/Training der von Microsoft bereitgestellten Modelle genutzt.
13.6 Keine Eingabe sensibler Daten
Auch wenn unsere KI-Funktionen keine freien Nutzereingaben vorsehen, bitten wir darum, im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Services keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen) oder sonstige vertrauliche Informationen bereitzustellen, sofern dies nicht zwingend erforderlich und rechtlich zulässig ist.
13.7 Hinweise zur Ergebnisqualität
KI-Ausgaben sind automatisiert generierte Inhalte und können ungenau oder unvollständig sein. Die bereitgestellten Vorschläge dienen der Unterstützung und ersetzen keine professionelle Beratung (z. B. rechtliche, finanzielle oder fachliche Beratung). Bitte prüfen Sie Ergebnisse eigenverantwortlich, insbesondere bevor Sie darauf basierende Entscheidungen treffen.
14. Änderungen der AGB und der Leistungen
14.1 Silbury behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen, Erweiterung oder Änderung der Leistungen, Beseitigung von Regelungslücken) und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
14.2 Änderungen der AGB werden dem Nutzer mindestens vierzehn (14) Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder Hinweis im Benutzerkonto) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Silbury den Nutzer in der Mitteilung besonders hinweisen.
14.3 Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB fristgemäß, läuft der Vertrag bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu den bisherigen Bedingungen weiter und endet anschließend, sofern keine anderweitige einvernehmliche Regelung getroffen wird.
14.4 Unabhängig von Änderungen der AGB ist Silbury berechtigt, Anpassungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Leistungsumfangs der Software vorzunehmen, sofern der wesentliche Gesamtfunktionsumfang erhalten bleibt und die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Wesentliche Änderungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen könnten, werden dem Nutzer rechtzeitig vorher mitgeteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Silbury (Fürth, Deutschland).
15.3 Diese AGB zusammen mit der im Bestellprozess einbezogenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen individuell schriftlich vereinbarten Zusatzvereinbarungen (z. B. Angebot/Order Form, SLA, AVV) bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn Silbury ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
15.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.
15.5 Das Unterlassen der Ausübung eines Rechts oder der Geltendmachung eines Anspruchs durch Silbury stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Anspruch dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und in Textform erklärt wird.
15.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
15.7 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen.
Silbury Deutschland GmbH
Fichtenstraße 20,
90763 Fürth
E-Mail: info@silbury.com
Stand: Dezember 2025 – Version 1.1
